Ausdruck des Vertrags-LV's im Bereich “Vergabe" ohne Mehrwertsteuer

Im Bereich Vergabe kann das Vertrags-LV nun auch ohne Ausweis der Mehrwertsteuer gedruckt werden.

Seit 1. April 2004 muss bei Abrechnung bestimmter Bauleistungen nicht der ausführende Bauunternehmer, sondern der Leistungsempfänger (Auftraggeber) die Umsatzsteuer an die Finanzkasse abführen (§ 13 b UStG, nähere Informationen siehe unter Umkehrung der Umsatzsteuer-Schuldnerschaft).

Wenn Sie für Ihre eigenen Ausschreibungen die Programmfunktion Vertrags-LV drucken im Bereich Vergabe nutzen, können Sie diesem Umstand Rechnung tragen, indem Sie die Option ankreuzen. Das Vertrags-LV wird dann ohne den Mehrwertsteuer-Ausweis am Ende gedruckt. Statt dessen wird der folgende Hinweis gedruckt:

Die Umsatzsteuer für diese umsatzsteuerpflichtige Werkleistung schuldet nach § 13 b UStG der Auftraggeber.


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