Bei der üblichen kumulativen Abrechnung von Bauaufträgen mit EP-Vertrag wird die Mengenermittlung normalerweise ebenfalls kumulativ gedruckt, damit die Übereinstimmung der Mengenermittlung mit den Mengen in der Rechnung gegeben ist. Bei umfangreichen und lang andauernden Baumaßnahmen ist es jedoch häufig der Fall dass innerhalb eines Abrechnungszeitraums nur Leistungen für einen kleinen Teil der LV-Positionen erbracht worden sind.
In einem solchen Fall können Sie mit Ihrem Auftraggeber übereinkommen dass die Mengenermittlung nur für die veränderten LV-Positionen gedruckt werden soll. Dazu dient die neue Option “Nur geänderte Positionen drucken" im Fenster “Berechnen und Drucken der Mengenermittlung".
Wenn Sie also z. B. für die 10. Abschlagsrechnung (AR) die Mengenermittlung 10 drucken und dabei die Option “Bisherige Summen als Übertrag ausweisen" gewählt haben, dann können Sie durch die zusätzliche Wahl der neuen Option “Nur geänderte Positionen drucken" erreichen dass nur die Positionen gedruckt werden für die seit der 9. AR Leistungen erbracht worden sind. Die vielen LV-Positionen deren Menge sich seit der 9. AR nicht verändert hat werden nicht gedruckt.
Wir empfehlen, diese Option nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu verwenden.